Online-Kurs: Infektionsschutz §43 IfSG - Nachbelehrung

In diesem Kurs erlernen Sie in mehreren Lektionen folgende Inhalte:

  • Voraussetzungen für Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbote
  • Basis-Kenntnisse über Mikroorganismen
  • Beschreibung von Infektionskrankheiten
  • Korrektes Verhalten bei Wunden und Verletzungen
  • Grundlagen der Personalhygiene

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes

(1) Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie...

  1. über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach den Absätzen 2, 4 und 5 in mündlicher und schriftlicher Form vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und
  2. nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.

Die Nachbelehrung nach §43 IfSG finden Sie in diesem Kurs.

Lektionen in diesem Kurs

  • Inhalte des Infektions-Schutzgesetzes (IfSG)
  • Mikroorganismen als Krankheitserreger
  • Infektionenserkrankungen
  • Das Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot

 

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